Impressum


1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen (Lieferungen, Montagen, Reparaturen und Vermietungen) im Geschäft mit dem Auftraggeber. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir bestätigen diese ausdrücklich schriftlich. Selbst wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen, gelten diese Allgemeinen Vertragsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen auch für künftige Geschäfte. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Onlinegeschäften können abweichende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten..

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange sie von uns nicht schriftlich bestätigt sind. Die schriftliche Bestellung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.

3. Preise

Für alle Lieferungen gelten die Preise, welche am Tage der Lieferung Gültigkeit haben. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe vom Auftraggeber zu entrichten. Bei Auftragsänderungen und Mietverträgen sind wir an die angegebenen Preise nicht mehr gebunden. Mehrlieferungen und Mehrleistungen werden zu den üblichen Preisen berechnet.

4. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.

5. Lieferungen

Die vorgesehene Lieferzeit ist unverbindlich. Lieferfristen laufen frühestens ab Zugang unserer Auftragsbestätigung. Wir bemühen uns, Lieferfristen und Termine nach Möglichkeit einzuhalten. Rechtsverbindlich sind sie jedoch nur bei schriftlicher Bestätigung als "Fix"-Geschäft. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, auch bei unseren Zulieferern, haften wir nicht. Falls wir eine Frist überschreiten sollten, sind uns in jedem Fall angemessene Nachfristen zu setzen. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns bei Fixgeschäften ein Verschulden nachgewiesen.
In diesem Fall beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf höchstens 10 % der Kaufpreissumme. Bei nachträglich gewünschten Auftragsänderungen ist auch in diesen Fällen jeder Ersatzanspruch ausgeschlossen und Rücktritt nicht möglich. Eine Kulanz-Rücknahme von normal lagernden Waren kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung erfolgen. Wir sind aber dann zur Berechnung von mindestens 20% Bearbeitungskosten vom Auftragswert zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechtigt. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz eines abgeschlossenen Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält, soweit ihn kein Verschulden daran trifft. Der Verkäufer wird den Auftraggeber unverzüglich über die rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben, wobei bereits erhaltene Gegenleistungen vom Verkäufer unverzüglich erstattet werden.

6. Haftungsausschluss

Muster und/oder Prospekte und/oder Beschreibungen jeder Art dienen lediglich als Anschauungsmaterial und verpflichten den Verkäufer auch nicht, wenn die Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Eventuelle vermerkte Maße, Gewicht, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht verbindlich. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, werden ausgeschlossen. Bei Auslieferung von Sonderteilen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge zulässig.

7. Gefahrenübergang Transport

Wird auf Baustellen ausgeliefert, hat der Auftraggeber für Abladepersonal zu sorgen. Ebenso für einen Empfangsbevollmächtigten. Ist das nicht der Fall, sind wir befugt, die Ware an Ort und Stelle abzuladen. Der Auftraggeber hat die Beweislast, dass wir nicht ordnungsgemäß und vollständig geliefert haben.

8. Beanstandung und Mängelrügen

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich gemäß § 377 HGB schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.

9. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung und Bestätigung.
Die Gewährleistungsfristen für Neuprodukte ergeben sich aus dem Gesetz und gelten nicht für Reparaturen und gebrauchte Produkte. Für Reparaturen an neuen oder gebrauchten Produkten und für die Lieferung von gebrauchten Produkten wird keine Gewähr übernommen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10. Garantie

Es gelten ausschließlich die Werksgarantien der Lieferanten.

11. Montage - Einbau

Nehmen wir den Einbau oder die Montage von gelieferten Gegenständen vor, so kann dies auch durch Subunternehmen vorgenommen werden. Uns sind die erforderlichen Zeichnungen bei Auftragserteilungen mit den wesentlichen Angaben und genauen Maßen zu übergeben. Für Maßtoleranzen gelten die entsprechenden DIN-Vorschriften. Am Einbauort ist ein Bevollmächtigter des Auftraggebers zu stellen, der uns verbindliche Maße und den Anbringungsort aufgeben kann. Abnahme, Arbeitszeit und Arbeitsleistung sind auf unser Verlangen zu bescheinigen. Geschieht dies nicht, gelten unsere Stunden-Leistungszettel sowie die körperliche Übergabe als Abnahme. Absprachen mit Monteuren bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wartezeiten, Erschwernisse, Montagezeiten außerhalb der Arbeitszeit können von uns gesondert berechnet werden. Alle Hilfsmittel für die Montagedurchführung (Gerüst, Strom) sowie Entlade-Hilfsgeräte sind uns kostenlos zur Verfügung zu stellen. Baustellen müssen auf einem befestigten Weg zu erreichen sein. Unsere Gebrauchs- und Installationsanweisungen sind genau einzuhalten.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen beglichen hat, die wir, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen ihn haben. Insoweit der Auftraggeber die Ware weiter veräußert, ist dies nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Sollte die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, so geht unser Eigentum dadurch nicht unter. Darüber hinaus tritt der Auftraggeber im Falle des Einbaus in ein Grundstück oder bei Weiterveräußerung seine Forderung gegen seinen Geschäftspartner in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und Forderung einzuziehen. Sollte durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unser Eigentumsvorbehalt untergehen, so tritt der Auftraggeber schon jetzt (Mit-) Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand, der durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstanden ist, an uns ab. Auf den neuen Gegenstand sind sodann die Bestimmungen anzuwenden, die für unsere Eigentumsvorbehaltsware oben vereinbart worden sind. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an Dritte werden hiermit im Voraus die entstehenden Forderungen des Auftraggebers an uns abgetreten. Das gleiche gilt für Versicherungsansprüche, die aus dem Verlust oder durch Beschädigung der Ware entstehen. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums (z.B. Pfändung oder ähnliches) sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware oder den an seine Stelle getretenen neuen Gegenstand sofort an uns zu nehmen. Der Auftraggeber verzichtet auf jeglichen Besitzschutz. Vorstehendes gilt auch im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Ausübung unseres Rücktrittrechts.

13. Reparaturbedingungen

Einen Kostenvoranschlag für Reparaturkosten erhält der Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn absehbar ist, dass die Reparatur 50% des Marktpreises eines vergleichbaren Neugerätes übersteigt. Garantiereparaturen werden nur durchgeführt, wenn bei Abgabe des Gerätes der Kaufbeleg mit Datum beigefügt ist. Wir behalten uns vor, für Ihre nicht termingerecht abgeholten Reparaturaufträge Lagerkosten in Höhe von Euro 0,50 pro Tag nach Überschreitung einer Lagerfrist von 4 Wochen ab Benachrichtigungstag zu berechnen. Für Reparaturen vor Ort bzw. Hinfrachten und Rückfrachten von Reparaturgegenständen trägt der Auftraggeber die anfallenden Transport- und Wegekosten.

14. Mietbedingungen

14.1. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem das Mietgerät inklusive Zubehör abgeholt wird. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das gemietete Gerät inklusiv Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Besitz erforderlichen Teilen an den von dem Vermieter hierzu bestimmten Platz eintrifft. Werden die gemieteten Geräte ungereinigt oder im defekten Zustand zurückgebracht, so verlängert sich die Mietzeit bis zu der Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung oder Reparatur gehen zu Lasten des Mieters. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wenn ein Mietvertrag geschlossen, ein Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort, soweit das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann. Einen Anspruch auf die Verlängerung der Mietzeit hat der Mieter nicht.

14.2. Informationspflicht
Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen,
so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der Weiterverwendung der Geräte anzugeben ist.

14.3. Mietzahlung
Die Miete ist sofort bei Rückgabe in bar ohne Abzug fällig. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

14.4. Lieferung und Rücklieferung
Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verwendung einer Gebühr von 0,95€/Kilometer, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso die Demontage und der Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zahlt der Mieter die geforderte Kaution nicht, hat er keinen Anspruch auf Auslieferung des Mietgegenstandes, wobei die vereinbarte Mietzeit trotzdem vom Vermieter berechnet wird.

14.5. Gefahrenübernahme
Die Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehör einschließlich der Gefahr des Verlustes trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung des Rücktransportes. Für den Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehör haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes der Mietgegenstände.

14.6. Mietpreisberechnung
Die Mietpreise beziehen sich grundsätzlich auf einsatztäglichen und einschichtigen Betrieb. Sie erhöhen sich für Geräte bei mehrschichtigem
Betrieb entsprechend. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vom Mehrschichtbetrieb zu verständigen, auch wenn sich dies erst während
der Mietzeit ergibt. Werden Geräte nach 16.00 Uhr abgeholt und am Tage der Abholung nicht mehr benutzt oder eine Rückgabe erfolgt bis 9.00 Uhr, werden diese Tage nicht mitberechnet. In allen anderen Fällen werden mindestens zwei Tage berechnet. Die Mindestmietdauer ist ein Tag. Maßgebend für die Berechnung der Mietdauer ist die auf dem Miet- und Rücklieferschein angegebene Uhrzeit. Es gilt die jeweils gültige Mietpreisliste.

14.7. Schadensfall
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht im betriebssicheren Zustand befindlichen Gegenstandes ist unzulässig.
Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen.
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

14.8. Weitergabe
Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör weder an Dritte zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim Mieter sind nicht statthaft, da der Mieter nur Besitzer und nicht Eigentümer ist.

14.9. Kündigungsrecht
Der Vermieter hat eine Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde: Als wichtige Gründe gelten z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und/oder unterlassene Wartung und Pflege der Mietgegenstände sowie nicht genehmigte Weitergabe der Geräte an Dritte.

14.10. Sicherheitsbestimmungen
Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte vorgesehenen Einsatzzwecke. Der Mieter ist als Anwender der Mietgeräte verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die  Sicherheitsbestimmungen sowie die Benutzung von Schutzkleidung hingewiesen wurde, eine Gebrauchsanweisung erhalten hat und das Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet Ersatz zu leisten.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht vereinbart. Wir behalten uns vor, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommende, wirksame Regelung zu treffen.




Stand September 2017